Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.6.2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht
eine wichtige Änderung: Ab dem 26.6.2012 sind Kindereinträge
im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr
zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder
(ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument
verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument
dagegen uneingeschränkt gültig.
Es ist daher empfehlenswert, dass betroffene Eltern, bei geplanten
Auslandsreisen, rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei
ihrer zuständigen Passbehörde beantragen. Als Reisedokumente für
Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach
Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
